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Fensterrenovierung mit staatlicher Förderung

veröffentlicht am 3. Februar 2016 | Kategorie: Fenster

Wenn Sie Ihre Fenster tauschen wollen kann sich das gleich doppelt lohnen: Moderne Fenster verhindern das Austreten beträchtlicher Wärmemengen und helfen Ihnen so bei der Einsparung von Energiekosten. Darüber hinaus können auch Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen, damit Ihre Sanierungsmaßnahme auch finanziell ein Erfolg wird.

Fenster mit Dreifachverglasung nach der Renovierung

Wie wird die Fensterrenovierung gefördert?

Der KfW Zuschuss 430 umfasst bei energetischen Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten und ist mit 5.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Wird das komplette Gebäude energetisch auf Vordermann gebracht, kann die Förderung durch die KfW bis auf 25 Prozent ansteigen.

Ein zinsgünstiger KfW-Kredit aus dem Programm 151/152 kann bei Einzelmaßnahmen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Für eine ganzheitliche Sanierung steigt diese Summe auf bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit. Wer sich an alle Vorgaben hält, kann sogar mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 22,5 Prozent rechnen.

Welche Anforderungen stellt die KfW?

Förderungen durch die KfW richten sich vorwiegend an private Eigentümer. Auch Wohneigentümergemeinschaften, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum erwerben, können sich um eine Förderung bemühen. Hierfür gibt es eine Reihe an Anforderungen: Der Antrag auf Förderung muss vor der Umsetzung der Maßnahme stattfinden. Der Bauantrag für den betroffenen Wohnraum muss vor dem 1. Januar 1995 eingereicht worden sein. Ebenso müssen die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95W/(m²K) oder niedriger aufweisen. Wichtig ist auch, dass die Fassade einen besseren Dämmwert (U-Wert) als die neuen Fenster aufweist. Auch die Größe der Immobilie unterliegt bestimmten Anforderungen. Es muss sich um eine Wohnung oder ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten handeln. Eine Wohneinheit besteht nach KfW-Definition aus einer abgeschlossenen Wohnung mit eigenem Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette.

Was gibt es zu beachten?

Um Förderung durch die KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige wichtigen Punkte beachten: Der Antrag auf Förderung muss vor der Durchführung und in Begleitung eines Energieberaters gestellt werden. Beim Zuschuss 430 wird der Antrag direkt an die KfW geschickt. Sollten Sie sich für einen Kredit entschieden haben, reichen Sie den durch den Energieberater abgesegneten Antrag bei Ihrer Hausbank ein. Nach einer Zusage der KfW bzw. Ihrer Hausbank steht Ihrer Sanierung nichts mehr im Weg. Im letzten Schritt Ihres Förderantrags (Programm 430) reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater einen Verwendungsnachweis ein. Bei Programm 151/152 wird eine Bestätigung der Durchführung bis zu neun Monate nach der Auszahlung des gesamten Kreditbetrags vorgelegt.

Regionale Förderung für neue Fenster?

Auch regional wird Ihnen bei energetischer Sanierung von alten Fenstern unter die Arme gegriffen. Wohnortsabhängig stehen Ihnen unterschiedliche Programme zur Verfügung:

  • Berlin: IBB: „Wohnraum modernisieren“
  • Bayern: BayernLabo: „Bayrisches Modernisierungsprogramm“
  • Baden-Würtemberg: L-Bank: „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“
  • Bremen: BreMo GbR: „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“
  • Hamburg: IFB: „Modernisierung von Mietwohnungen“
  • Niedersachsen: NBank: „Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen“
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK: „NRW.BANK Gebäudesanierung“
  • Sachsen: SAB: „Energetische Sanierung von Wohnraum“
  • Sachsen-Anhalt: IB: „Sachsen-Anhalt MODERN“

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