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Feuerschutztüren

veröffentlicht am 20. August 2015 | Kategorie: Türen

Feuerschutztüren sind auch als Brandschutztüren oder Feuerschutzabschluss bekannt. Sie verhindern das Durchdringen von Feuer für eine gewisse Zeit. Ihr Einbau ist sogar teilweise vorgeschrieben.

Brandschutztüren schützen den Notausgang

Feuerwiderstandsklassen

Wie lange Feuerschutztüren die Flammen eindämmen, hängt von der sogenannten Feuerwiderstandsklasse ab. Hierbei wird zwischen vier Klassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklasse
T30      feuerhemmend
T60      hoch-feuerhemmend
T90      feuerbeständig
T120    hoch-feuerbeständig

Die jeweiligen Zahlen geben an, wie viele Minuten die Tür dem Feuer standhält, bis sie den Durchtritt nicht mehr verhindern kann. Die jeweils erforderliche Feuerwiderstandsklasse steht in Relation zu der Gebäudenutzung.

Anforderungen

Feuerschutztüren müssen neben der Einhaltung der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse noch weitere Kriterien meistern, um eine Zulassung zu erhalten:

  • Sie müssen sich selbst nach Überschreiten ihrer Feuerwiderstandsklassen entsprechenden Zeit noch öffnen lassen.
  • Die Türkonstruktion muss mit einem Türschließer oder einem Federband ausgestattet werden, damit sie selbstschließend ist.
  • Sie muss einer Dauerfunktionsprüfung standhalten.
  • Alle Bestandteile der Tür müssen als Komplettpaket von einem Hersteller kommen.

Verpflichtender Einbau

Wo Sie genau Feuerschutztüren einbauen lassen müssen, hängt vom jeweiligen Bundesland und dessen Sonderbauvorschriften ab. Bei privaten Gebäuden ist das meist die Tür zwischen Wohngebäude und Garage. Informieren Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem zuständigen Bauamt.

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